Weihnachts- und Feiertagsregelung zum Jahreswechsel 2023

Der Gesamtpersonalrat hat dieser Regelung zugestimmt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in dieser Zeit Urlaubstage in Anspruch nehmen bzw. gemeinsam mit dem/der Fachvorgesetzten eine Einigung treffen, nach der die Arbeitszeit vor- oder nachgearbeitet werden kann (Zeitausgleich).

Bitte unterrichten Sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über diese Weihnachtsregelung.

Zugleich mache ich darauf aufmerksam, dass die Gesamtversorgung, insbesondere Heizung, Raumlüftungstechnik und Beleuchtung während der Betriebsferien deutlich reduziert wird. Auch das ITMZ und die Universitätsbibliothek werden in dieser Zeit keine Serviceleistungen erbringen. Sofern besondere Aufgaben in der Forschung (z.B. Arbeit mit lebenden Organismen, Langzeitexperimente) zu erfüllen sind, kann dies unter Anlegung strengster Maßstäbe individuell sichergestellt werden. Für alle technischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat Technik, für Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitszeit an das Personaldezernat.

Prof. Dr. Wolfgang Schareck
Rektor


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