Der Sommer neigt sich dem Ende, die kalte Jahreszeit naht und damit die Erkältungszeit. Ein Schnupfen oder ein Husten ist nicht zwangsläufig eine Covid-19-Erkrankung. In den nächsten Wochen und Monaten werden wir alle uns des Öfteren fragen, ob wir oder unsere Kolleginnen und Kollegen mit den ersten Anzeichen einer Erkältung zu Hause bleiben sollten oder gar müssen.
Um den Mitgliedern der Universität Sicherheit im Umgang mit diesen Symptomen zu geben, bitten wir um Beachtung folgender Anhaltspunkte:
Sie sind selbst betroffen:
- Wenn Sie sich krank und nicht mehr arbeitsfähig fühlen, erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst. Wenden Sie sich zur Abklärung der Erkrankung unverzüglich an Ihren betreuenden Arzt. Die Regelungen zur Krankschreibung und zu Karenztagen gelten weiterhin. Eine Erläuterung finden Sie im Dienstleistungsportal > Informationen > Personalrechtliche Rundschreiben im Bereich Familie, Urlaub, Gesundheit > Erkrankung und Vorsorge.
- Wenn Sie trotz leichter Symptome den Verdacht haben, an Covid-19 erkrankt zu sein, erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst. Wenden Sie sich an Ihren betreuenden Arzt und klären Sie das weitere Vorgehen ab. Bitte stimmen Sie mit Ihrer oder Ihrem Fachvorgesetzten ab, ob Sie Ihre Arbeitsleistung von Zuhause erbringen können. Dies setzt voraus, dass Sie sich arbeitsfähig fühlen.
- Wenn Sie mit Covid-19 vereinbare Symptome aufweisen, erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst und klären sie unverzüglich telefonisch das weitere Vorgehen mit ihrem Hausarzt. Das gilt auch, wenn Sie sich arbeitsfähig fühlen, aber der begründete Verdacht einer Infektion besteht. Bitte stimmen Sie mit Ihrer oder Ihrem Fachvorgesetzten ab, ob Sie Ihre Arbeitsleistung von Zuhause erbringen können. Dies setzt voraus, dass Sie sich arbeitsfähig fühlen.
- Wenn Sie nachweislich an Covid-19 erkrankt sind, erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst. Informieren Sie unverzüglich das Krisenmanagement der UR per E-Mail an krisenmanagementuni-rostockde und die Ihnen fachvorgesetzte Person. Teilen Sie bitte mit: Ihren Namen, wie wir Sie telefonisch erreichen können, in welchem Bereich Sie arbeiten, mit welchen Personen Sie direkten Kontakt hatten, in welchem Gebäude und Räumen Sie sich aufgehalten haben, ob Sie das Gesundheitsamt informiert haben. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um alles Weitere zu klären.
Eine Kollegin oder ein Kollege ist betroffen:
- Wenn Sie als fachvorgesetzte Person einen begründeten Verdacht haben, dass eine Person in Ihrem Zuständigkeitsbereich an Covid-19 erkrankt ist, handeln Sie sofort: Schicken Sie diese Person unverzüglich unter Vermeidung direkter Kontakte nach Hause. Stimmen Sie sich zeitnah mit dem Personaldezernat über das weitere Vorgehen ab. Ansprechpartnerin ist Frau Radtke (christine.radtkeuni-rostockde Tel.:1284). Alternativ können Sie auch Ihre/n zuständige Personalsachbearbeiter/in kontaktieren. Fordern Sie nach erfolgter Konsultation des Personalservices die Person auf, den Verdacht ärztlich abzuklären.
Die Gesundheit aller zu schützen ist oberstes Ziel, deshalb achten Sie aufeinander und auf unsere Universität. Wir stellen Ihnen daher eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit Erkältungssymptomen (akuter respiratorischer Symptomatik) zur Verfügung.
Es lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zu einem „typischen“ Krankheitsverlauf tätigen. Zu den am häufigsten erfassten Symptomen zählen Husten, Fieber, Schnupfen, sowie Geruchs- und Geschmacksverlust (Stand 27.08.2020, Quelle RKI). Deshalb ist es wichtig, sich bei unklaren Symptomen oder bei Unsicherheiten ärztlich beraten zu lassen. Nähere Informationen zur Krankheit finden Sie auf den Webseiten des Robert-Koch-Instituts.
Bleiben Sie gesund und bitte achten Sie aufeinander und auf unsere Universität.
Prof. Dr. Wolfgang Schareck Dr. Jan Tamm
Rektor Kanzler