Was ist bei einer Finanzierungsänderung von Personalkosten zu beachten

Bei Vertragsabschlüssen zur Finanzierung von Personal sind grundsätzlich im Vorfeld die finanziellen Mittel zu prüfen und dementsprechend die Finanzierungsquellen anzugeben. Sollte sich eine Anpassung von Finanzierungsquellen bei Personalvorgängen ergeben, ist eine Änderung der Kontierung für zukünftige Zeiträume anzuzeigen.

Eine solche Umbuchung kann bspw. erforderlich werden bei Schließung von Kostenstellen, Änderungen der Finanzierungsquellen, Wechsel von Kostenstelle in Kostenträger und umgekehrt. Beachten Sie bitte, um welche Art von Personalvorgängen es sich handelt, da dies Auswirkungen auf die Kontierung selbst haben kann. Zu unterscheiden sind z.B. Verträge für Beschäftigungspositionen nach Bewirtschaftungsgrundsatz e) oder f) (vorrangig TG 64) oder Verträge für studentische Hilfskräfte (Haushaltsmittel, Drittmittel) oder aber Sonderfälle bei Stellenfinanzierungen.

Wichtige Informationen für die zukünftigen Finanzierungsänderungen von Personalkosten finden Sie  im Dienstleistungsportal > Serviceleistungen > Zentrale Universitätsverwaltung > Thematisch > Personal > Personalservice und ebenfalls in der  Suche des Dienstleistungsportals > Serviceleistungen > Zentrale Universitätsverwaltung > Suche

Michael Heberer
Personalservice


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