Eingeschränkter Betrieb bedeutet konkret:
- Die Gebäude der UR sind für Studierende und Besucher gesperrt.
- Die Gebäude sind verschlossen zu halten!
- Beschäftigte der UR dürfen die Gebäude betreten, benötigen dafür jedoch eine Zutrittsberechtigung (siehe unten).
- Büros, Beratungsräume, Teeküchen etc. sollen zu jedem Zeitpunkt nur von einer Person genutzt werden. Bitte stimmen Sie sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen ab und stellen Sie dies gemeinsam sicher!
- Arbeiten in Laboren und Werkstätten sind nur erlaubt, wenn der persönliche Kontakt unterbunden und gleichzeitig die Arbeitssicherheit aufrechterhalten ist.
Für die Zutrittsberechtigung wird Ihre Zutrittskarte (Kopierkarte oder Mitarbeiterausweis) bzw. Ihr Schlüssel entsprechend programmiert. Sie erhalten die Zutrittsberechtigung nach Rücksprache mit Ihrem Fachvorgesetzten von der Leitung der Einrichtung (zum Beispiel Fakultät, UB, ITMZ, Sprachenzentrum, Zentrale Verwaltung etc.) in der Sie tätig sind.
Mit diesen Einschränkungen ist ein normales Arbeiten nur in wenigen Bereichen der UR möglich. Bitte kontaktieren Sie die Kolleginnen und Kollegen, mit denen Sie üblicherweise zusammenarbeiten, überlegen Sie gemeinsam, was sich unter den gegebenen Umständen tun lässt, was Priorität hat und was liegen bleiben muss.
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Bitte achten Sie aufeinander und bleiben Sie gesund!
Dr. Jan Tamm
Kanzler