Für Beschäftigte bedeutet dies konkret:
- Ob im Homeoffice oder vor Ort in der UR, Sie sind im Dienst! Bitte stellen Sie sicher, dass Sie erreichbar sind und halten Sie Kontakt zu Ihrer Fachvorgesetzten und Ihren Kolleginnen und Kollegen. Ihr Gehalt wird fortgezahlt.
- Wenn Sie erkrankt sind, reichen Sie bitte eine Krankschreibung ein. Beachten Sie bitte die Regelungen im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Personal > Arbeitsunfähigkeit melden.
- Für alle nichtwissenschaftlichen Beschäftigten wird die Arbeitszeiterfassung ausgesetzt. Es gilt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit pro Tag pauschal als geleistet.
- Wenn Sie zu einer der Risikogruppen gemäß RKI gehören, älter als 60 Jahre oder schwanger sind, sollten Sie das Haus besser nicht verlassen und im Homeoffice arbeiten. Kolleginnen und Kollegen mit Kindern unter 12 Jahren soll die Arbeit im Homeoffice ermöglicht werden.
- Alle anderen Beschäftigten sollen vorzugsweise im Homeoffice arbeiten, dürfen aber auch vor Ort in den Gebäuden der UR arbeiten. Wenn Sie in den Gebäuden der UR arbeiten müssen, beachten Sie bitte die Regelungen unter CORONA Sonderinformationen > Liegenschaften > Zutritt.
Oberstes Ziel ist weiterhin, die Infektionsketten von Person zu Person zu unterbrechen und die Personen aus der Risikogruppe zu schützen. Bitte halten Sie Abstand und beachten Sie die Hinweise zur Allgemeinen Hygiene unter CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > Allgemeine Hygiene.
Mit diesen Einschränkungen ist ein normales Arbeiten nur in wenigen Bereichen der UR möglich. Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Fachvorgesetzten sowie Ihren Kolleginnen und Kollegen ab, wie in Ihrem Arbeitsbereich die Prioritäten sind und wie Sie mit Ihrer Arbeitsleistung beitragen sollen.
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Bitte achten Sie aufeinander und bleiben Sie gesund!
Dr. Jan Tamm
Kanzler