Urlaub ist bezahlte Freizeit, die Ihrer Wiederherstellung und Erhaltung der Arbeitskraft dienen soll. Während des Urlaubs dürfen Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten, das ist eine gesetzliche Vorgabe. Wenn Sie während Ihres Urlaubes z.B. Ihr Diensttelefon bedienen, verstoßen Sie gegen gesetzliche Vorgaben, nehmen Sie sich selbst Ihre Erholungszeit und schaden Ihrer Gesundheit.
Aufgrund einiger aktueller Vorkommnisse möchten wir Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass Urlaub störungsfrei genommen und gewährt werden muss. Fachvorgesetzte MÜSSEN sicherstellen, dass es während des Urlaubs für wichtige Arbeitsaufgaben Vertreter gibt und dass der/die Arbeitsplatzinhaber/in auch wirklich Urlaub macht und nicht trotzdem arbeitet.
Viele von Ihnen sind oder gehen bald in einen längeren Jahresurlaub. Genießen Sie Ihre Auszeit von der Universität!
Haben Sie eine schöne Zeit und kommen Sie dann erholt, gesund und gern wieder zur Arbeit!
Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice