Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat an die Universität Rostock das rechtsverbindliche Ersuchen gerichtet, potentielle ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl zu melden. Auf Grundlage des § 4 Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz 5 Bundeswahlgesetz ist die Universität Rostock als Arbeitgeber verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen.
Die Meldung an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erfolgt in Kürze und enthält nachfolgende Daten von allen Beschäftigten, die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wohnen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift
Sollten Beschäftigte als Wahlhelfer/innen eingesetzt werden, beachten Sie bitte das nachfolgende Rundschreiben vom 28.02.2019 mit den entsprechenden Hinweisen.
Christine Radtke
Dezernat Personal und Personalentwicklung