Wahlhelfer

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universität Rostock, die zu einem Einsatz in den Wahlbüros verpflichtet werden, werden hierzu durch die Universität freigestellt.

Die Freistellung erfolgt im Ermessen der Universität Rostock aus arbeitgeberseitigen Fürsorgegründen, um diesen Mitarbeiter/innen genügend Zeit zur Regeneration der Arbeitskraft zu gewähren und im Interesse eines geordneten Dienstbetriebes. Die Freistellung der Mitarbeiter erfolgt am Tag nach der Wahl. Die betroffenen Mitarbeiter/innen werden gebeten, zeitnah die Teilnahme an der Wahl anzuzeigen und einen Antrag auf Arbeitsbefreiung bzw. Sonderurlaub zu stellen.

Nähere Information entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben unter: Informationen > Personalangelegenheiten > Personalrechtliche Rundschreiben.

Christine Radtke
Dezernat Personal und Personalentwicklung


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