An unserer Universität gibt es gemäß PersVG M-V drei örtliche Personalräte. An Hochschulen gibt es besondere Personalräte für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) einerseits und die nichtwissenschaftlich Beschäftigten (NPR) andererseits. Der Gesamtpersonalrat ist gemäß §74 PersVG M-V für die Behandlung von Angelegenheiten zuständig, die beide Personalräte unserer Universität gleichermaßen betreffen. Für die kommende Amtszeit von vier Jahren fanden Wahlen statt.
Die Wahlergebnisse sind:
- Gesamtpersonalrat (GPR)
- Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR)
- Personalrat für die nichtwissenschaftlich Beschäftigten (NPR)
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Frithjof Lange
Gesamtpersonalrat (GPR)