1. Zum Wahlvorstand wurden bestellt:
- Weihs, Angela; SBV-Vertrauensfrau ; Durchwahl: 5740 als Vorsitzende
- Balfanz, Pia; MNF/Botanischer Garten ; Durchwahl: 5074 als weiteres Mitglied
- Wunder, Katja; MNF/Botanischer Garten ; Durchwahl: 6250 als weiteres Mitglied
- Rach, Martin; D2.3 Referat Beschaffung ; Durchwahl: 1538 als stellvertretendes WV-Mitglied
- Wenzel, Ronald; MNF/Botanischer Garten ; Durchwahl: 1847 als stellvertretendes WV-Mitglied
- Knop, Andreas; D3.3.2 Sachgebiet HKLS ; Durchwahl: 1440 als stellvertretendes WV-Mitglied
2. Wählbar als stellvertretendes Mitglied ist jeder im Betrieb/in der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb/der Dienststelle seit mindestens 6 Monaten angehört. Auch nicht selbst schwerbehinderte Beschäftigte sind wählbar. Wer kraft Gesetzes dem Betriebsrat/Personalrat/Richterrat/Staatsanwaltsrat *) nicht angehören kann, ist nicht wählbar.
3. Wahlberechtigt sind alle im Betrieb/in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Sie können aber nur dann wählen, wenn sie in die Liste der Wahlberechtigten eingetragen sind. Einsprüche gegen die Richtigkeit der Liste der Wahlberechtigten können nur innerhalb von zwei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens, also spätestens bis zum 19.03.2025 schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden.
4. Die Liste der Wahlberechtigten und die Wahlordnung der Schwerbehindertenvertretungen liegen seit dem 05.03.2025 an jedem Arbeitstag bis zum Abschluss der Stimmabgabe jeweils nach Absprache an folgendem Ort zur Einsichtnahme aus: Büro der SBV; Schwaansche Straße 2; Raum 007.
5. Zu wählen sind 4 stellvertretende Mitglieder.
6. Wir bitten die Wahlberechtigten, innerhalb von drei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens, also spätestens am 26.03.2025 um 15:30 Uhr, schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Zur Wahl stehen nur die Bewerber, die in einem gültigen Wahlvorschlag vorgeschlagen worden sind.
Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag für das stellvertretende Mitglied unterzeichnen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 5 Wahlberechtigten unterzeichnet sein und muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung sowie erforderlichenfalls Betrieb oder Dienststelle der Bewerber angeben.
Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung der Bewerber im Original unterschrieben beizufügen. Auch die Stützunterschriften müssen im Original vorgelegt werden. Die Namen der Bewerber aus gültigen Wahlvorschlägen werden nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis zum Abschluss der Stimmabgabe an der gleichen Stelle wie dieses Wahlausschreiben ausgehängt.
7. Der Wahlvorstand hat die generelle schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) mittels Rücksendeumschlag oder über die universitätseigene Hauspost in der Zeit vom 07.04.2025 bis 23.04.2025 beschlossen. Die öffentliche Sitzung des Wahlvorstandes zur Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses findet am 24.04.2025 um 13:00 Uhr im Beratungsraum der Schwaanschen Straße 2 statt.
8. Einsprüche, Wahlvorschläge und sonstige Erklärungen sind an den Wahlvorstand zu richten. Der Wahlvorstand ist an Arbeitstagen telefonisch über die Durchwahl 5740 oder per E-Mail zu erreichen.
Angela Weihs
Schwerbehindertenvertretung