WAHLAUSSCHREIBEN

1. Zum Wahlvorstand wurden bestellt:

  • Balfanz-Ajouz, Pia MNF/Botanischer Garten Durchwahl: 6257 als Vorsitzende
  • Stäuber, Katrin MNF/IfBi Durchwahl: 6201 als weiteres Mitglied
  • Rach, Martin D2.3 Referat Beschaffung Durchwahl: 1538 als weiteres Mitglied
  • Rosin, Anja Sekretariat NPR Durchwahl: 5752 als stellvertretendes WV - Mitglied
  • Knop, Andreas D3.3.2 Sachgebiet HKLS Durchwahl: 5755 als stellvertretendes WV - Mitglied

2. Wählbar als stellvertretendes Mitglied ist jeder in der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und der Dienststelle seit mindestens 6 Monaten angehört. Auch nicht selbst schwerbehinderte Beschäftigte sind wählbar. Wer kraft Gesetzes dem Personalrat nicht angehören kann, ist nicht wählbar.

3. Wahlberechtigt sind alle in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Sie können aber nur dann wählen, wenn sie in die Liste der Wahlberechtigten eingetragen sind. Einsprüche gegen die Richtigkeit der Liste der Wahlberechtigten können nur innerhalb von zwei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens, also spätestens bis zum 14.10.2026 schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden.

4. Die Liste der Wahlberechtigten und die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen liegen seit dem 30.09.2026 an jedem Arbeitstag bis zum Abschluss der Stimmabgabe jeweils nach Absprache an folgendem Ort zur Einsichtnahme aus: Büro der SBV; Schwaansche Straße 2; Raum 007.

5. Zu wählen sind 1 Vertrauensperson und 5 stellvertretende Mitglieder.

6. Wir bitten die Wahlberechtigten, innerhalb von drei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens, also spätestens am 21.10.2026 um 15:30 Uhr, schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Zur Wahl stehen nur die Bewerber, die in einem gültigen Wahlvorschlag vorgeschlagen worden sind.

Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag für die Vertrauensperson und ein stellvertretendes Mitglied unterzeichnen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 5 Wahlberechtigten unterzeichnet sein und muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung in der Dienststelle der Bewerber angeben.

Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung der Bewerber im Original unterschrieben beizufügen. Auch die Stützunterschriften müssen im Original vorgelegt werden.

Die Namen der Bewerber aus gültigen Wahlvorschlägen werden nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis zum Abschluss der Stimmabgabe an der gleichen Stelle wie dieses Wahlausschreiben ausgehängt.

7. Der Wahlvorstand hat die generelle schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) mittels Rücksendeumschlag oder über die universitätseigene Hauspost in der Zeit vom 02.11.2026 bis 24.11.2026 beschlossen.

Die öffentliche Sitzung des Wahlvorstandes zur Auszählung der Stimmen und Feststellung

des Wahlergebnisses findet statt:

am 25.11.2026 um 13:00 Uhr im Beratungsraum Geschäftsstelle der Personalräte, Doberaner Straße 115.

8. Einsprüche, Wahlvorschläge und sonstige Erklärungen sind an den Wahlvorstand zu richten. Der Wahlvorstand ist an Arbeitstagen telefonisch oder per E-Mail zu erreichen. 

Der Wahlvorstand für die SBV-Wahl 2026 
Schwerbehindertenvertretung 


Zurück zu allen Meldungen