Vorsicht beim Begriff Webinar

Laut einer Information des Zentralverbands des Deutschen Handwerks ist der Begriff „Webinar“ markenrechtlich geschützt. Um kostenpflichtige Abmahnungen oder gar Schadenersatzansprüche zu vermeiden, empfiehlt das Justitiariat dringend, diese Bezeichnung nicht mehr zu verwenden und vor allem von eigenen Webseiten zu löschen. Stattdessen sind andere Bezeichnungen wie etwa „Online-Seminar“, „Online-Kurs“ oder ähnliches zu verwenden. 

Dr. Markus Glöckner
Justitiariat


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