Vorläufige Informationen über den Mindestlohn für studentische Hilfskräfte ab dem 01.10.2022

Der gesetzliche Mindestlohn soll, laut einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung, voraussichtlich zum 01.10.2022 auf 12 Euro angehoben werden. Von dieser Regelung werden auch die bereits geschlossenen Hilfskraftverträge mit einem Stundensatz von 10,63 € betroffen sein.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes wird das Personaldezernat die bereits geschlossenen Verträge mit einem Stundensatz von 10,63 € zum 01.10.2022 automatisch anpassen und die Änderungen dem Landesamt für Finanzen mitteilen.

Über die zukünftigen Stundensätze berät derzeit das Finanzministerium MV. Wir werden Sie zeitnah über das Dienstleistungsportal informieren.

Neben der Anhebung des Mindestlohnes soll nach dem Gesetzesentwurf auch die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf 520 Euro erhöht und zukünftig dynamisch ausgestaltet werden.

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Team Entgelt selbstverständlich gern zur Verfügung.

Manuela Kahl und Michael Heberer
Personalservice


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