In speziellen Konstellationen des Infektionsschutzes und der Hygienepläne kann es erforderlich sein, dass Beschäftigte oder Studierende der Universität Rostock auf eine Infektion mit Covid-19 getestet werden. Hierfür haben die Firma Centogene und die Universität Rostock einen Kooperationsvertrag geschlossen, um kurzfristig Tests zu ermöglichen.
Eine derartige Situation kann beispielsweise vorliegen, wenn Lehrziele in einzelnen Lehrveranstaltungen ausschließlich unter Verletzung der Abstandregelungen und mit direkten Körperkontakt erreicht werden können. Im Bereich der sportpraktischen Übungen ist dieses für einige ausgewählte Sportarten der Fall. Es wird dann auf Grundlage einer Rektoratsentscheidung ein entsprechend strukturiertes Testregime für die betroffenen Studierenden und Lehrkräfte eingeführt, um die Lehrveranstaltungen durchführen zu können.
Die Kooperation dient nicht dazu, bei Verdachtsfällen auf Covid-19-Infektionen diese aufzuklären. In diesem Fall folgen Sie bitte den Regelungen für einen Verdachtsfall auf eine Covid-19-Infektion. Auch ist nicht vorgesehen für die Universität flächendeckende und regelmäßig Tests für Beschäftigte und Studierende anzubieten. Dieses ist aktuell nicht erforderlich und würde, wenn notwendig, durch die Gesundheitsämter veranlasst werden.
Sollte für Ihren Bereich ein Testregime erforderlich sein, wenden Sie sich bitte zur weiteren Abstimmung der Notwendigkeiten, des Verfahrens und eines Hygieneplans an das Krisenmanagement krisenmanagementuni-rostockde. Das Krisenmanagement wird Ihr Anliegen vorklären und dem Rektorat zu Entscheidung vorlegen. Ob und in welcher Form ein Testregime für einen Bereich eingeführt werden soll, wird vom Rektorat entschieden. Wenden Sie sich bitte NICHT direkt an die Firma Centogene GmbH.
Die Gesundheit aller zu schützen ist oberstes Ziel, deshalb beachten Sie bitte diese Regelungen und achten Sie so aufeinander und auf unsere Universität.
Dr. Jan Tamm
Kanzler