Verfahrenshinweise zur Umsetzung des Landesreisekostengesetzes M-V (LRKG M-V)

Dienstreisen dürfen derzeit zwar nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden, trotzdem möchten wir hinsichtlich der Erstattung von Reisekosten nochmals auf die Verfahrenshinweise der Universität Rostock zur Umsetzung des Landesreisekostengesetzes M-V (LRKG M-V) aufmerksam machen.

Diese enthalten in kompakter Form alle wesentlichen und wichtigen Informationen aus dem LRKG M-V, die Sie bei der Vorbereitung der Dienstreise und der anschließenden Abrechnung unterstützen. Gerade für neue Mitarbeiter*innen an der Universität Rostock oder für Mitarbeiter*innen, die nur gelegentlich reisen und denen die geltenden Bestimmungen nicht so geläufig sind, sind die Verfahrenshinweise eine wichtige Grundlage, um einen Überblick über die erstattungsfähigen Kosten zu erhalten.

Für alle reisekostenrechtlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Steffen Arndt
Sachgebiet Reisekosten


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