Per Verwaltungsvorschrift vom 14.07.2020 ändert das Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit den bestehenden Erlass zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabelerlass MV).
Die Änderung betrifft eine Vereinfachung bei der Vergabe von Aufträgen mit geringen Auftragswerten. Demnach kann auf die bisherige bei allen verpflichtend durchzuführende Marktrecherche bei Aufträgen mit einem Auftragswert unterhalb von 250€ ohne USt. verzichtet werden. Dies entbindet jedoch nicht von der Dokumentation der jeweils vergebenen Aufträge.
Der geänderte Vergabeerlass kann im Dienstleistungsportal unter Informationen ->Finanzangelegenheiten -> Beschaffung in den Allgemeinen Informationen eingesehen werden.
Bei der Beschaffung im Rahmen von Drittmittelprojekten sind weiterhin vorrangig die Regelungen des Mittelgebers zur Vergabe von Aufträgen zu beachten. Diese können von den Regelungen des Landes MV abweichen.
Für weiterführende Frage steht das Referat Beschaffung gern zur Verfügung.
Mathias Evert
Referat Beschaffung