Aus aktuellem Anlass möchte die Reisekostenstelle erneut darauf hinweisen, dass gem. § 12 Abs. 1 Satz 4 LRKG M-V bei Dienstreisen in Verbindung mit Privatreisen der Abrechnung zwingend ein Kostenvergleich für die dienstlich notwendigen Hin- und Rückreisekosten (fiktiver Reiseverlauf) vom Buchungstag beizufügen ist. Das Datum des Vergleichsangebotes (z. B. Screenshot) muss erkennbar sein. Aus dem Vergleichsangebot müssen Reisedaten und Reisekosten hervorgehen, die angefallen wären, wenn Sie unmittelbar vor dem Dienstgeschäft an den Geschäftsort gereist und unmittelbar danach wieder zurückgekehrt wären. Es ist zu beachten, dass im Dienstreiseantrag die gesamte Reise im zu genehmigenden Dienstreisezeitraum liegen muss. Beginn und Ende der Dienstreise müssen den Privatzeitraum mit umfassen.
Vielen Dank für die Beachtung dieser Regelungen und für Ihre Unterstützung.
Tanja Machendanz
Sachgebiet Reisekosten (D2.4)