Update zur Arbeitszeiterfassung auch für das wissenschaftliche Personal

Am 22. Januar hatten WPR und Personalservice die Arbeit an einer gemeinsamen Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeiterfassung für Wissenschaftler vorgestellt, hierzu möchte ich Ihnen, auch weil viele Fragen kamen, ein update geben:

  • Die Arbeitszeit muss erfasst werden, weil dies Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vorgeben. Um die Arbeit von Wissenschaft sichtbar zu machen, wollen wir universitätsinterne Regelungen in eine Dienstvereinbarung (DV) fassen. Dabei geht es vorrangig um Arbeitszeitschutzvorgaben. Trotzdem möchten wir die notwendige Flexibiliät für das wissenschaftliche Personal im Rahmen der Vorgaben erhalten.
     
  • Ähnlich wie bei der für das Personal in Technik und Verwaltung geltenden DV Gleitzeit wird es die Möglichkeit geben, ein positives bzw. negatives Stundensaldo (Stundenguthaben bzw. Defizitstunden) aufzubauen. Dieses wird aber umfassender sein, als beim wissenschaftsunterstützenden Personal. Die Berechnung des Saldos startet mit Inkrafttreten der Dienstvereinbarung bei Null. Daher hatten wir gebeten, diese Stunden bis zum Inkrafttreten der DV abzubauen. Das gilt auch weiterhin, nur wird sich das Inkrafttreten der DV verschieben müssen. Wir avisieren jetzt den  Semesterbeginn im Oktober.
     
  • Nach dem jetzigen Verhandlungsstand wird es für wissenschaftliche Beschäftigte möglich sein, im Rahmen des Vorrangs dienstlicher Belange die Arbeitszeit eigenverantwortlich wahrzunehmen. Das bedeutet, dass der Dienstbetrieb immer vor geht, aber wenn nichts dagegensteht, können die Beschäftigten ihre Arbeitszeit selbst festlegen. Dies ist dann in einem Arbeitszeitkorridor möglich, der in die Zeiten fällt, nach denen es keine Wochenend- oder Nachzuschläge (ab 21 Uhr) gibt. Es ist aber möglich Überstunden auch hier wahrzunehmen, wenn diese über Personalservice angewiesen wurden. Arbeitszeit meint dabei die Zeit, in der Arbeitsaufgaben gem. Tätigkeitsdarstellung erledigt werden, nicht darüber hinaus gehende eigene, weisungsfrei betriebene wissenschaftliche Tätigkeit, z.B. Tätigkeiten für die eigene Qualifizierung, die über den in der Tätigkeitsdarstellung genannten Anteil hinausgehen. Es gibt sehr viel mehr Regelungen, die Eigenverantwortung ermöglichen und speziell auf die Bedürfnisse des Wissenschaftsbetriebes zugeschnitten sind, aber das sind die Kernpunkte.
     
  • Es ist beabsichtigt, dass sich das Rektorat mit dem derzeitigen Verhandlungsstand nun mit der Dekanerunde ins Benehmen setzt und natürlich hat auch der WPR noch Gelegenheit Positionen zu diskutieren. Wir brauchen nun doch noch ein bisschen mehr Zeit, als wir angenommen hatten, und bitten um Verständnis.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung und ich bin mir sicher, auch der WPR :-)

Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice


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