Unterweisungsnachweise aktualisiert

Gemäß DGUV – R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ hat der Unterweisende sich zu vergewissern, dass die unterwiesenen Personen die Inhalte der Unterweisung verstanden haben. Dies kann z. B. durch das Stellen von Verständnisfragen, durch Gespräche und Diskussion im Rahmen der Unterweisung bzw. das Vorführenlassen des Handlungsablaufs oder durch Beobachtung der Arbeitsweise des Versicherten erfolgen. Es ist erforderlich, diesen Wirksamkeitsnachweis zu dokumentieren.

Die aktualisierten Unterweisungsnachweise finden Sie im Dienstleistungsportal im Bereich Serviceleistungen -> Thematisch > Infrastruktur > Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz in dem Prozess AGB Unterweisungen durchführen. 

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung. 

Kristin Schakel
Stabsstelle Arbeitssicherheit


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