Universität Rostock hat sich zur geplanten Novellierung des Landeshochschulgesetzes positioniert

Am 11. September 2019 führt der Bildungsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern eine Anhörung zur anstehenden Novellierung des Landeshochschulgesetzes M-V durch. In Vorbereitung auf diese Anhörung wurden insgesamt 60 Personen aus Hochschulen, Politik, Gewerkschaften und Interessenverbünden um Stellungnahme zu einem umfangreichen Fragenkatalog gebeten. Aus der Universität Rostock werden elf Personen an der Anhörung teilnehmen.

Rektor und Kanzler haben nach intensiven Beratungen im Rektorat und mit den Gremien eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Kernforderung unserer Stellungnahme ist, die Hochschulen mit mehr Autonomie zum selbstverantwortlichen Handeln auszustatten. Dazu gehören insbesondere die flexible Bewirtschaftung des Universitätshaushalts als echtes Globalbudget mit flexiblem Stellenplan und flexiblem Personal- und Sachkostenbudget sowie die flexible Gestaltung der Studienabläufe. Wir bedanken uns für die zahlreichen Anmerkungen und die teils umfangreiche Unterstützung bei der Erarbeitung der Stellungnahme durch die Gremien, Einrichtungen und einzelne Mitglieder der Universität.

Prof. Dr. Wolfgang Schareck
Rektor

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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