Im Falle eines Arbeits-, Wege- oder Sportunfalles im Sinne des SGB VII sowie im Fall von Dienstunfällen im Sinne der Beamtenversorgungsgesetze (BeamtVG) der Länder sind Beschäftigte und Studierende verpflichtet, diesen zu dokumentieren bzw. anzuzeigen. Wenn ein D-Arzt aufgesucht werden musste, ist eine Unfallanzeige zu erstellen.
Gemeldete Unfälle müssen untersucht und ausgewertet werden. Zur Dokumentation kann der Unfallanalysebogen verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie im Dienstleistungsportal unter Serviceleistungen > Thematisch > Infrastruktur > Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz im Prozess „Unfall anzeigen / Unfallanalyse“.
Die aktuelle Liste der D-Ärzte finden Sie im Dienstleistungsportal unter Serviceleistungen > Thematisch > Infrastruktur > Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz im Prozess „D-Arzt aufsuchen“
Kristin Schakel
Stabstelle Arbeitssicherheit