Derzeit arbeitet das Sachgebiet Belegbearbeitung und Steuern an einer Lösung zur Begleichung von Forderungen während des eingeschränkten Betriebes der UR.
Bitte kontaktieren Sie bei Erhalt einer Rechnung zunächst den Auftragnehmer und bitten aufgrund der derzeitigen Situation um Zahlungsaufschub bis mindestens 14.04.2020. Sollte dies nicht möglich sein, wird die UR dringende Forderungen begleichen. Wir werden ab der kommenden Woche jeweils dienstags Zahlungsvorgänge bearbeiten und zur Zahlung anweisen.
Die Einreichung von Rechnungen ist möglich - per Einwurf in den Postkasten der UR in der Schwaanschen Straße 2. Wir bitten dringend von einer persönlichen Übergabe abzusehen.
Für eine zügige Bearbeitung ist Folgendes zu beachten:
- Rechnungen dürfen nur eingereicht werden, wenn die Lieferung erfolgt ist und geprüft wurde.
- Die Rechnung ist rechnerisch und sachlich richtig zu unterschreiben.
- Für die Rechnung ist eine Auszahlungsanordnung auszufüllen. Bitte achten Sie auf vollständige und korrekte Angaben (Kontierung und Angaben zum Zahlungspartner)
- Die Auszahlungsanordnung muss unterschrieben werden. Um persönliche Kontakte zu vermeiden, unterschreiben Sie bitte für die sachliche Richtigkeit und die Anordnung im mittleren Unterschriftsfeld. Für die rechnerische Richtigkeit unterschreiben die Mitarbeiterinnen im SG Belegbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Sie über die Berechtigung für die sachlich richtige Zeichnung und die Anordnungsbefugnis verfügen müssen. Neue Unterschriftsbefugnisse können derzeit nicht erteilt werden.
- Bitte reichen Sie nur wirklich dringende Rechnungen ein. Wir behalten uns vor, die Priorisierung der Zahlungsvorgänge vorzunehmen.
Für Fragen stehen wir Ihnen aus der Arbeit von zu Hause zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre Anfrage per E-Mail an jessica.nagel@uni-rostock.de.
Jessica Nagel
Sachgebiet Belegbearbeitung und Steuern