- Auftragswert über 5.000€ (ohne Ust): spätestens 29.10.2021
- Auftragswert kleiner 5.000€ (ohne Ust): spätestens 01.12.2021
Nur für rechtzeitig eingegangene Beschaffungen kann eine Mittelbindung für das Haushaltsjahr 2021 sichergestellt werden. Sollten auch entsprechende Auszahlungen zu Mitteln aus 2021 erforderlich werden, sind für die Einreichung der Beschaffungsanträge auch etwaige Lieferzeiten zu berücksichtigen. Das Einreichen von Anträgen vor den o. g. Terminen kann dann erforderlich sein.
Bei später eingehenden Beschaffungsanträgen werden bereits Mittel für das folgende Haushaltsjahr gebunden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Martin Klook
Referat Beschaffung (D2.3)