- Auftragswert über 5.000€ (ohne Ust): spätestens 29.10.2021
- Auftragswert kleiner 5.000€ (ohne Ust): spätestens 01.12.2021
Für fristgerecht eingegangene Beschaffungsanträge kann eine Mittelbindung für das Haushaltsjahr 2021 sichergestellt werden.
Wir empfehlen, etwaige Lieferzeiten zu berücksichtigen und diese Beschaffungsanträge vor den o. g. Terminen einzureichen. Bei später eingehenden Beschaffungsanträgen werden bereits Mittel für das folgende Haushaltsjahr 2022 gebunden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Martin Klook
Referat Beschaffung (D2.3)