Die Gewerkschaft ver.di hat für den 08.01.2026 zu einem ersten Warnstreik in der Universität aufgerufen. Hinweise und Informationen für Beschäftigte, die am Streik zu den Tarifverhandlungen teilnehmen wollen, finden Sie hier
Ver.di hat bei früheren Streiks darauf hingewiesen, dass Beschäftigte sich nicht beim Arbeitgeber abmelden müssten. Diese Regelung kann an der Universität Rostock aufgrund der Dienstvereinbarung über die Regelung der gleitenden Arbeitszeit nicht umgesetzt werden.
Die Vertrauensarbeitszeit ermöglicht es Fachvorgesetzten nicht, festzustellen, ob sich Beschäftigte in einem Arbeitsstreik oder z.B. nur in einer verlängerten Pause befinden. Die Meldepflicht des Personalservice an das Landesamt für Finanzen und an das Finanzministerium M-V bleiben bestehen. Denn während des Streiks haben Sie keinen Entgeltsanspruch. Wir müssen Ihre Streikteilnahme daher erfassen und mitteilen. Bitte melden Sie sich, wenn Sie am Streik teilnehmen möchten, bei Ihrem Fachvorgesetzten und teilen die Ausfallzeit mit. Das gilt nicht, falls Sie sich für Zeitausgleich oder Urlaub entscheiden, um am Streik teilzunehmen.
Darüber hinaus kann der Fachbereich festlegen, dass an Tagen, an denen zum Streik aufgerufen wurde, aus dienstlichen Gründen mobile Arbeit nicht ausgeübt werden kann. Es gibt keinen Anspruch auf mobile Arbeit. Die Fachvorgesetzten können das mobile Arbeiten an diesen Tagen untersagen.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte gern im Personalservice.
Dr. Peter Volle
Kommissarischer Teamleiter Personalservice
