Im Jahr 2021 wurden alle Verlustvorträge im Betrieb gewerblicher Art wissenschaftliche Dienstleistungen -kurz BGA DL verbraucht und mit dem Jahresabschluss 2022 wurde die Universität erstmalig voll steuerpflichtig in den Projekten des BGA DL. Die Steuererklärungen wurden zum 31.07.2024 erstellt und eingereicht und die Information von unserem Steuerberater Anfang August bekannt gegeben.
Das bedeutet, dass alle Kassenbestände zum Jahresende und nicht erst zum Projektende als Gewinn deklariert werden und voll mit Körperschafts- Kapitalertragssteuer und darauf entfallene Soli-Beiträge und der Gewerbesteuer besteuert werden, was ca 48% ausmacht.
Wir bitten daher alle Projektleiter solcher Projekte sich beraten zu lassen, wenn Steuern vermieden werden sollen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kollegin oder Ihren Kollegen im Projektcontrolling.
Kristin Arnold
Projektverwaltung (S12)