Sofern Lehrveranstaltungen ganz oder teilweise in Präsenz durchgeführt werden, strebt die Universität Rostock alternative Möglichkeiten für Risikogruppen und Studierendenmit besonderen Bedürfnissen an.
Gründe für eine eingeschränkte Teilnahme oder einer Abwesenheit der Präsenzveranstaltung können sein:
- Zugehörigkeit zur Risikogruppe
- Einschränkungen des Reiseverkehrs nicht ein-/anreisen
- Betreuung von Kindern bzw. Betreuung/Pflege von Angehörigen für den Fall der Schließung von Einrichtungen bzw. Quarantäne
- Direkter nicht vermeidbarer Kontakt zu Angehörigen der Risikogruppe
Für alle Beteiligten der UR ist es von großem Interesse, für die Studierenden alternative Möglichkeiten und spezielle Lehrangebote anzubieten, um in dieser besonderen Situation die geforderten Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen (Videoaufzeichnungen, einzelne online-Übungsgruppen, alternative Aufgaben o.ä.)
Weitere Regelungen zum formalen Verzicht auf Anwesenheitspflicht, Rücktritt von Prüfungen etc. können wir erst erlassen, wenn die „Corona-Änderung“ der Rahmenprüfungsordnung veröffentlicht ist. Diese liegt derzeit beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes MV zur Genehmigung.
Patrick Kaeding
Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation