Sperrung des Parkplatzes in der Ulmenstraße 69

In dem genannten Zeitraum dürfen keine Fahrzeuge auf dem Parkplatz abgestellt werden. Alle bereits dort geparkten Fahrzeuge sind bis zum 21.11.2022, 06.00 Uhr zu entfernen. Nach diesem Zeitpunkt noch dort abgestellte Fahrzeuge werden vom Abschleppunternehmen Auto-Schröder GmbH kostenpflichtig umgesetzt.

Weiterhin bitten wir zu beachten, dass ab dem 25.11.2022 bis zum Beginn der auf dem Campus geplanten Bauarbeiten das Parken nur noch für Angehörige der Universität und mit gültiger Parkberechtigung gestattet ist. Angehörige der Universität können eine Parkberechtigung mit Angabe von Namen, Vornamen und KFZ- Kennzeichen mit formlosem Antrag an ihre jeweiligen Dekanate richten, die diese dann zusammengefasst über die E-Mail Adresse parkenuni-rostockde an die Liegenschaftsverwaltung weitergeben.

Eine erteilte Parkberechtigung begründet keinen Anspruch auf einen KFZ- Stellplatz.

Manfred Kitschke
Referat Liegenschaften


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