Sommerwetter!

Die Fachvorgesetzen sind für die Arbeitsbedingungen in ihren Organisationseinheiten verantwortlich und müssen dafür Sorge tragen, dass durch geeignete Maßnahmen eine gesundheitliche Gefährdung der Beschäftigten ausgeschlossen ist, vgl. § 4 ArbSchG. Sie können auch Festlegungen zur Verlagerung der Arbeitszeit treffen.

Alle Hinweise zum Arbeitsschutz und Ihren Möglichkeiten finden Sie im Dienstleistungportal > Informationen > Personalrechtliche Rundschreiben. Auf dieser Seite finden Sie unter dem Rubrik Beschäftigungsverhältnis > Freistellung / Freizeitausgleich / Überstunden > Hinweise für den Umgang mit extremen Witterungslagen .

Achten Sie bitte auf Ihre Gesundheit und die Ihrer Kollegen/innen und genießen Sie den Sommer!

Christine Radtke
Personalservice


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