Senat bestätigt befristetes Programm zur vorzeitigen Besetzung von Stellen

Am 29.06.2023 haben wir Sie über das vom Rektorat initiierte Programm zur vorzeitigen Besetzung von Stellen informiert. Der Senat hat das Programm am 06.07.2023 bestätigt.

Damit werden bis zu dreimonatige Doppelbesetzungen zur Begegnung des Fachkräftemangels möglich, z.B. für

  • vorzeitige Besetzungen zur Einarbeitung und Wissenstransfer für wissenschaftsunterstützendes Personal bei Renteneintritten
  • Besetzungen innerhalb eines Weiterbeschäftigungsanspruches für Qualifikationsstellen im Rahmen von § 2 Abs. 5 WissZeitVG, wenn es dadurch möglich wird, den Beginn eines neuen Qualifikationsvorhabens vorzuziehen (z.B. bei Elternzeit, Langzeiterkrankung o.ä.)
  • Besetzungen zur frühzeitigen Krankenvertretung

Die Mittel sind zweckgebunden und werden den  Einrichtungen zugewiesen und von diesen verantwortet. Das Programm läuft bis 31.03.2024 und wird dann evaluiert. Bitte beachten Sie, dass die Mittel nicht für Drittmittelbeschäftigungen und Professorenbesetzungen genutzt werden können, aber sonst für Beschäftigungsverhältnisse aller Art gelten.

Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice


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