Schrittweise Öffnung der Universität Rostock

Aufgrund der sinkenden Infektionszahlen hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommerns mit Erlass vom 31.05.2021 den Lehr- und Bibliotheksbetriebs für das Sommersemester 2021 vor erst bis zum 30.06.2021 neu geregelt.

Der Erlass ist vom Rektorat per Beschluss am 31.05.2021 weiter konkretisiert worden.

Lehrbetrieb

Die Lehre im Sommersemester 2021 soll grundsätzlich digital zu Ende geführt werden  und für die Studierenden wie bisher soweit möglich digital studierbar bleiben. Einzelne und ausgewählte Lehrveranstaltungen in Präsenz sind bis auf Weiteres möglich. Voraussetzung ist, dass die Inzidenzzahlen in der Region Rostock auf niedrigem Niveau gehalten werden können.

Die Entscheidung, ob eine Lehrveranstaltung in Präsenz durchgeführt werden kann, trifft die Studiendekanin bzw. der Studiendekan der Fakultät.

Ab dem 14. Juni in Präsenz möglich sind Lehrveranstaltungen, welche

  • spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern und damit nicht digital abgehalten werden können oder
  • prüfungsvorbereitend nicht digital abgehalten werden können oder
  • in Seminarform als reflexive Lernformate mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 15 Teilnehmern oder
  • bereits durch das Rektorat unter besonderen Hygieneregelungen im Ausnahmefall genehmigt worden sind.

Grundvoraussetzungen ist weiterhin, dass die bestehenden Hygienekonzepte in den Räumlichkeiten der UR eingehalten werden können. Es gelten weiterhin die pandemiebedingt festgelegten Hygienepläne für die Lehrräume an der Universität Rostock.

Prüfungsbetrieb

Auch Prüfungen sollen grundsätzlich weiterhin in digitalen Formaten abgehalten werden, wenn dieses ermöglicht werden kann. Welche Prüfungen ausnahmsweise in Präsenz durchgeführt werden können, entscheidet der Prorektor für Studium und Lehre in enger Abstimmung mit dem Rektorat und den Fakultäten. Hierzu wird eine Liste mit Prüfungsveranstaltungen bis zum 14. Juni durch das Prorektorat unter https://teamserver.uni-rostock.de/sites/HQE/RK/PlanSoSe21/SitePages/Homepage.aspx veröffentlicht, welche in Präsenz stattfinden werden.

Weiteres

Die Regelungen für den Forschungsbetrieb und den Betrieb der wissenschaftsunterstützenden Bereiche wie beispielsweise die Regelungen zur Arbeit im Büro, mobiler Arbeit von zuhause, Dienstreisen etc. bleiben bis auf Weiteres unverändert bestehen.

Der Bibliotheksbetrieb richtet sich nach der aktuell geltenden Corona-Landesverordnung. Vorrang hat die Unterstützung des Lehr- und Forschungsbetriebs der Hochschulen. Die Universitätsbibliothek wird hierzu gesondert informieren.

Die Mensen sind unter den geltenden Regelungen der Corona-Landesverordnung geöffnet.

Die geltenden Regelungen werden durch das Bildungsministerium fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Über konkrete Ausgestaltung und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen entscheidet das Rektorat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Prof. Dr. Wolfgang Schareck                        Dr. Jan Tamm
Rektor                                                              Kanzler


Zurück zu allen Meldungen