Schrittweise Öffnung der Universität Rostock über eine Hochschul-Corona-Verordnung vom Land M-V geregelt

Mit Veröffentlichung zum 01.09.2021 tritt die Hochschul-Corona-Verordnung in Kraft und regelt grundlegende Rahmenbedingungen, insbesondere für den Lehr- und auch weiteren Universitätsbetrieb. (Diese Verordnung wurde verlängert bis 14.10.2021.)

Der umfangreiche Abstimmungsprozess für die organisatorische Umsetzung des Lehrbetriebes an der Universität Rostock ist in vollem Gange. Ziel ist es, zum Wintersemester so viel wie möglich Präsenzlehre anzubieten und das Risiko einer Covid-19-Infektion für alle Personen klein zu halten. Die erforderlichen Abstimmungen erfolgen eng zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Fakultäten, Rektorat, Gremien und Krisenmanagement sowie weiteren Universitätsmitgliedern. Zusätzlich werden die Hygiene- und Sicherheitskonzepte mit dem Gesundheitsamt Rostock abgestimmt. Geklärt werden dabei beispielsweise Themen, wie der Umgang mit geimpften, genesenen und getesteten Personen, Abstandsregelungen, Raumbelegungen, Test- und Maskenpflicht, die Bereitstellung von Selbsttests oder Nachverfolgung von Infektionen.

Über die konkreten Regelungen zur Umsetzung des Lehrbetriebs für das Wintersemester 2021/22 wird im Dienstleistungsportal für alle Beschäftigten im Allgemeinen und über weitere Kommunikationskanäle im Speziellen informiert werden.

Für die anderen Aspekte außerhalb der Lehre, wie Forschungs-, Bibliotheks- und Verwaltungsbetrieb, sowie Regelungen zur Büro- oder Labornutzung, sind aktuell keine abweichenden Änderungen zu den bisherigen gültigen Regelungen zu erwarten.

Die Hochschul-Corona-Verordnung ersetzt die durch das Bildungsministerium regelmäßig veröffentlichten Erlasse zum eingeschränkten Universitätsbetrieb. Sie gilt aktuell bis zum 29.09.2021. Eine regelmäßige Verlängerung durch das Land M-V wird je nach Verlauf der Pandemiesituation für das gesamte Wintersemester bis zum 31.03.2022 erwartet. Über Verlängerungen und eventuelle Auswirkungen notwendiger Anpassungen wird im Dienstleistungsportal informiert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline für die Beschäftigten der Universität Rostock, erreichbar unter s3.dienstleistungsportaluni-rostockde oder per Telefon Montag bis Donnerstag, jeweils von 7 bis 17 Uhr bzw. freitags von 7 bis 14 Uhr unter der Rufnummer 0381 498-1331.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihr Engagement zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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