Rektorat regelt, dass auch im Sommersemester 2021 nicht bestandene Prüfungen als nicht unternommen gelten

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens der Fakultäten und Prüfungsausschüsse hat das Rektorat gemäß § 1a Absatz 1 Satz 1 RPO-Ba/Ma und § 1a Absatz 1 Satz 1 RPO-LA am 17.05.21 beschlossen, dass im Sommersemester 2021 nicht bestandene Prüfungen als nicht unternommen gelten.

Auch die erweiterten Rücktrittsrechte gelten weiterhin. Ein Überblick über die für dieses Semester geltenden prüfungsrechtlichen Regelungen und die Konsequenzen ist unter folgendem Link verfügbar.

Antje Mayer
Referentin des Prorektors für Studium, Lehre und Evaluation


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