Rektorat regelt „Corona-Freiversuch“

Nachdem den Fakultäten durch den Beschluss des Rektorat zum Vorliegen einer Ausnahmesituation* bereits die Möglichkeit gegeben wurde, notwendige Anpassungen bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen vorzunehmen und aufgrund der teilweisen Schließung der Bibliothek die Bearbeitungsfristen für schriftliche Arbeiten bis zum 15.01.2021 gehemmt wurden, wurde nun auch nach Abschluss des Anhörungsverfahrens der Fakultäten und Prüfungsausschüsse am 11.01.2021 beschlossen, dass im Wintersemester 2020/2021 nicht bestandene Prüfungen als nicht unternommen gelten.

Prof. Dr. Patrick Kaeding
Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation
 

* gemäß § 1a Absatz 1 Satz 1 RPO-Ba/Ma und § 1a Absatz 1 Satz 1 RPO-LA


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