Die Universität Rostock (UR) hat sich in mündlicher Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V zum Umgang mit Lehraufträgen vor dem Hintergrund der vorübergehenden Einstellung des Dienstbetriebs der UR mit dem Ziel der Hemmung der Ausbreitung des Coronavirus verständigt und folgendes geregelt.
- Begonnene (erste Lehrveranstaltungen haben bereits stattgefunden) und noch nicht abgeschlossene Lehraufträge sollen zur Auszahlung kommen, auch wenn die mit dem Lehrauftrag erteilte Lehre noch nicht vollständig erbracht werden konnte.
- Die erteilte Lehre soll nach Wiederaufnahme des Lehrbetriebs der UR (aktuell geplant ab 20.04.2020) vorzugsweise als Online-Lehrbetrieb erbracht werden, soweit dies technisch, organisatorisch und inhaltlich sinnvoll möglich ist.
- Bei einer Zahlung der Lehrauftragsvergütung im Voraus ist die erteilte Lehre, sobald dies möglich ist, zu erbringen (Pflicht zur Nacherfüllung). Hierzu sollen sich bitte die jeweils die Lehre beauftragenden Fakultäten im Detail mit den Lehrbeauftragten abstimmen, um zu klären, wann und in welcher Form die erteilte und vergütete Lehre erbracht werden soll.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die Umsetzung dieser Regelungen.
Steffen Arndt
Dezernat Haushalt, Referat D2.4 Stellenhaushalt, Reisekosten, Lehraufträge