Grundsätzlich gibt es zu Dienstreisen keine neuen Informationen vom Land M-V. Es gilt gemäß Verfügung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V in Verbindung mit den fortlaufenden Erlässen weiterhin:
- Dienstreisen zu Präsenzveranstaltungen und Besprechungen in besonders betroffene Gebiete und Dienstreisen ins Ausland sind grundsätzlich untersagt.
Besonders betroffene Gebiete in Deutschland sind Gebiete, in denen die Inzidenzwerte der letzten sieben Tage bei > 50 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage liegen. Bitte entnehmen Sie die aktuellen Inzidenzwerte den täglich aktualisierten COVID-19-Lageberichten des RKI sowie dem Dashboard des RKI COVID-19 Germany.
- Soweit wie möglich sind technische Alternativen zu Dienstreisen, wie Telefon- oder Videokonferenzen zu nutzen. Werden Präsenzveranstaltungen notwendig, müssen die allgemein bekannten AHA+L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, Lüften) eingehalten werden.
Die Dekan*innen und Leiter*innen der jeweiligen Einrichtunghaben dabei eine Abwägung zwischen dem Infektionsrisiko und der Dringlichkeit bzw. Notwendigkeit der Erledigung des jeweiligen Dienstgeschäftes zu treffen. Alle aktuellen Informationen der Behörden bezüglich der Risikogebiete und ggf. bestehende Reisewarnungen sind dabei zu beachten.
Die getroffene Entscheidung ist zu dokumentieren und aufzubewahren. Die Dokumentation und Begründung verbleibt jedoch in der Fakultät, bzw. Einrichtung und ist dem Dienstreiseantrag nicht beizufügen. Bitte reichen Sie ausschließlich den Dienstreiseantrag zur reisekostenrechtlichen Genehmigung inkl. aller erforderlichen Unterschriften (einschließlich Dekan*in und Leiter*in der jeweiligen Einrichtung) im Original per Hauspost an die Reisekostenstelle ein.
Das Verfahren zur Genehmigung auf die jeweiligen Fachvorgesetzten bei einem Inzidenzwert < 50 Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage gilt unverändert.
Mögliche Ausnahmeentscheidungen bezüglich Auslandsdienstreisen erfolgen weiterhin durch den Rektor.
Vielen Dank für die Beachtung dieser Regelungen und für Ihre Unterstützung.
Theres Sünwoldt
Sachgebiet Reisekosten (D2.4)