Die Universität Rostock hat den Anspruch, eine respektvolle Lehr-, Forschungs-, Lern- und Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Meinungsverschiedenheiten und Konflikte fair und vorurteilsfrei gelöst werden.
Wir haben daher gemeinsam mit dem Mitarbeitervertretungen Regelungen erarbeitet, die es ermöglichen, auf Beschwerden und Hinweise von Beschäftigten, Studierenden wie auch von externen Personen schnell und angemessen zu reagieren. Die Universität kommt damit auch ihren Pflichten aus den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nach und schafft auf dieser Grundlage die Voraussetzungen, die bisher ergriffenen Maßnahmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ergänzen.
Das nun zwischen Universitätsleitung und Mitarbeitervertretungen vereinbarte Regelwerk gibt erstmalig eine standardisierte Prozessbeschreibung über den Ablauf eines Beschwerdeverfahrens und besteht aus drei Bestandteilen:
- einem ausformulierten Beschwerdeprozess,
- einer darauf bezogenen Dienstvereinbarung für den Umgang mit diskriminierendem Verhalten, Mobbing und Konflikten am Arbeitsplatz und
- einer Konfliktrichtlinie.
Alle Verfahren zur Konfliktlösung werden fair und gerecht durchgeführt, ohne Ansehen der Person. Die Universität wird sicherstellen, dass niemand aufgrund von Herkunft, Abstammung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Nationalität, aufgrund eines körperlichen oder gesundheitlichen Zustandes, aufgrund seiner politischen Anschauungen, einer zulässigen Meinungsäußerung, der wissenschaftlichen Ausrichtung oder anderer geschützter Merkmale und Rechtsgüter belästigt, benachteiligt, herabgewertet oder bevorzugt wird.
Darüber hinaus wurden präventive und flankierende Maßnahmen vereinbart und in der Konfliktrichtlinie weiter konkretisiert, u.a. werden wir in Kürze Konfliktlotsen ausbilden.
Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice