Regelungen für den Universitätsbetrieb ab 21.03.2022

Die gesetzliche Verpflichtung, allen Beschäftigten eine Tätigkeit im Homeoffice anzubieten, lief am 19.03.2022 aus. Bund und Länder haben sich in der vergangenen Woche zum weiteren Vorgehen abgestimmt. Wir wurden zum Wochenende informiert, welche Regelungen ab Montag dem 21.03.2022 an die Hochschulen in MV umgesetzt werden sollen; die Abstimmung ist noch nicht abgeschlossen.

Ab Montag den 21.03.2022 sind für die Universität Rostock bis auf weiteres folgende Regelungen verbindlich:

  1. Bis zum Inkrafttreten der Dienstvereinbarung "Mobil arbeiten" gilt, dass Arbeitsleistungen durch die Beschäftigten in Präsenz zu erbringen sind. Die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice bleibt erhalten, ein Anspruch besteht jedoch nicht. Die Fakultäten und Einrichtungen können unter Berücksichtigung der Bedingungen vor Ort entscheiden, ob Beschäftigte ihre Arbeitsleistung auch im Homeoffice erbringen können (vgl. dazu die Nachricht vom 15.03.2022).
  2. Die Testpflicht entfällt. Die UR stellt auch weiterhin Testkits zur Verfügung, so dass sich jeder Beschäftigte auch weiterhin zwei Mal pro Woche freiwillig testen kann.
  3. Die Pflicht zur Kontrolle des Status 3G (vgl. Nachricht vom 23.11.2021) entfällt. Das heißt, dass Beschäftigte keinen Nachweis darüber vorlegen müssen, ob sie geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind.
  4. Alle Hygiene- und Abstandsregeln gelten auch weiterhin. Wir bitten dringend darum, diese Regeln - insbesondere die Maskenpflicht - in den Gebäuden der UR einzuhalten, um Infektionsketten nach Möglichkeit zu unterbrechen.
  5. Bis 31.03.2022 sollen dienstliche Veranstaltungen nicht in Präsenz stattfinden. Für Lehrveranstaltungen gelten gesonderte Regelungen.

Diese Regelungen gelten uneingeschränkt für alle Fakultäten und Einrichtungen der UR. Für die kurzfristige Information bitte ich um Ihr Verständnis. Wir klären aktuell, wie mit UR-internen sowie UR-öffentlichen Veranstaltungen außerhalb der Lehre umzugehen ist und informieren an dieser Stelle.

Danke für Ihre Geduld in dieser weiterhin besonderen Situation. Ich bitte Sie, gut aufeinander zu achten und alles Notwendige zu unternehmen, um den Universitätsbetrieb auch unter diesen Bedingungen weiterhin aufrechterhalten. Für alle Ihre Fragen wenden Sie sich unter -1331 oder per E-Mail an s31.dienstleistungsportaluni-rostockde an die Hotline für Beschäftigte.

Dr. Peter Volle
In Vertretung des Kanzlers


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