Aufgrund der Erlasslage gilt, wo immer dies umsetzbar ist, ist das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die Erreichbarkeit ist sicherzustellen. Wenn die Arbeit nicht von zu Hause möglich ist, besteht weiterhin die Pflicht in den Räumlichkeiten der Universität zu arbeiten.
Zum Schutz der vor Ort arbeitenden Beschäftigten sind Büros in den Gebäuden der UR nur durch je eine Person zu nutzen. Diese Regelung gilt seit dem 15.12.2020 und wird bis zum 15.03.201 verlängert. Ausgenommen von dieser Regelung sind Labore sowie Spezialräume. Hier gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline für Beschäftigte unter 0381- 498 1331 oder an das Krisenmanagement unter krisenmanagement@uni-rostock.de.
Bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen.
Dr. Jan Tamm
Kanzler