Regelung der Zulassung für teilnahmebeschränkte Lehrveranstaltungen

Das Rektorat hat beschlossen, bereits ab dem kommenden Wintersemester für alle teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen 10% der Plätze für Härtefälle freizuhalten. Darunter fallen beispielsweise Studierende mit Kind (entsprechend der Regelung für Kinderkrankentage) oder mit anderen Pflegeaufgaben, chronisch kranke oder behinderte Studierende sowie Studierende mit Nachteilsausgleich und Studierende in Leistungskadern im Rahmen der Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport. Studierende können sich im Bedarfsfall an Frau Block vom Familienbüro oder an Frau Professorin Langer als Beauftragte für chronische Kranke und behinderte Studierende richten.

Nachteilsausgleiche sind wie bisher beim jeweiligen Prüfungsamt zu beantragen. Die jeweiligen Anlaufstellen stellen entsprechende Bescheinigungen aus, die den zuständigen Lehrenden für die Inanspruchnahme der Härtefallregelung vorgelegt werden können.

Werden nicht alle freigehaltenen Plätze in Anspruch genommen, so werden verbliebene offene Plätze an Studierende auf der Warteliste vergeben. Die Lehrenden werden gebeten, diese Regelung entsprechend umzusetzen. Perspektivisch ist eine Vereinfachung durch eine technische Umsetzung angestrebt. Für die Übergangszeit gilt die Regelung wie beschrieben.

Prof. Dr. Karsten Wolf
Prorektor für Studium und Lehre


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