Aufgrund neuer Bedürfnislagen und vermehrter Anträge hat sich das Rektorat erneut mit dem Thema der Reduktion von Lehrverpflichtung in besonderen Ausnahmefällen befasst und dazu am 16. März 2026 den hier befindlichen Beschluss gefällt.
Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung im zuständigen Ministerium, die zurzeit eingeholt wird. Die UMR ist von dem Beschluss ausgenommen und trifft eigenständige Regelungen.
Antje Mayer
Referentin des Prorektors für Studium und Lehre, HQE
