Raucherpausen und Zeit am Smartphone sind keine Arbeitszeit!

Das deutsche Arbeitsrecht definiert Arbeitszeit als die Zeit, in der Beschäftigte tatsächlich ihre Arbeitsleistung erbringen und dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen. 

Rauchen und Zeit am Smartphone oder andere Aktivitäten, wie privates Surfen im Internet oder privates Telefonieren sind keine Arbeitszeit. Sie dürfen sogar vom Arbeitgeber verboten werden! Für die Universität gilt: Sie dürfen diese Zeiten bei Ihrer Arbeitszeiterfassung nicht berücksichtigen, sondern müssen Sie als Pausenzeit abziehen. Sie sind während solcher Pausen auch nicht unfallversichert, etwa wenn Sie zu einer Raucherecke gehen. Das ist gängige Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit. Wer Raucherpausen macht und nicht als Pause ausweist, begeht Arbeitszeitbetrug. 

Raucherpausen und Aktivitäten am Smartphone führen oft zu Konflikten und Unmut im Team, weil die Arbeitszeit nicht gleichermaßen von allen ausgelastet wird. Bitte vermeiden Sie solche Konflikte durch korrekte Arbeitszeitauslastung. Und vielleicht nehmen Sie dies zum Anlass, ganz mit dem Glimmstängel aufzuhören, Ihrer Gesundheit zu Liebe.

Bitte melden Sie sich gern, wenn Sie dazu Fragen haben.

Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice


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