Hier ist in §4 Absatz 6 geregelt, dass auch bei einem kurzfristigen Verlassen von Räumen, z.B. für Toilettengänge, der Verschluss jener sicherzustellen ist.
Rico Bartels
Dezernat Technik, Bau, Liegenschaften (D3)
Referat Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung