Prüfungsfreier Zeitraum für Lehramtsstudierende im Wintersemester 2021/2022 und Sommersemester 2022

Das Rektorat hat einen prüfungsfreien Zeitraum für alle Lehramtsstudiengänge der Universität Rostock und alle lehramtsrelevanten Prüfungen, im Zeitraum vom 28.02. bis 19.03.2022 für das Wintersemester und im Zeitraum vom 15.08. bis 17. 09.2022 für das Sommersemester beschlossen (siehe).  

Für die Gestaltung des Prüfungs- und des Prüfungsfreien Zeitraums gelten folgende Regelungen:

  1. Während des Prüfungsfreien Zeitraums finden regulär keine Klausuren und mündliche Prüfungen statt. Das gilt auch für vergleichbare Prüfungen, die eine physische oder virtuelle Anwesenheit zu einem bestimmten Zeitpunkt erfordern. In individuellem Einvernehmen zwischen Prüfer*innen und zu Prüfenden können Termine für Konsultationen, Prüfungsvorbesprechungen o.ä. vereinbart werden, im Ausnahmefall auch mündliche Prüfungen auf Wunsch der*s Kandidaten*in.
  2. Die Bearbeitungsfristen für Hausarbeiten, Berichte u.ä. laufen auch während des prüfungsfreien Zeitraums weiter.
  3. Ausnahmen von dieser Regelung sind zu begründen und durch den Rektor zu genehmigen.
  4. Bei der Festlegung der Prüfungstermine sind die Schulferienzeiten sowie die Belange der Lehrenden und Studierenden mit Kindern durch die Fakultäten zu berücksichtigen.   
     

i.A. Antje Mayer
Referentin des Prorektors für Studium, Lehre und Evaluation


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