Programme, Kooperationen und Zusammenarbeit mit der Ukraine, Russland und Belarus

Nach intensiver Diskussion im Rektorat wurden folgende Festlegungen bzw. Empfehlungen infolge der aktuellen Situation in der Ukraine getroffen. Diese beinhalten die Unterstützung für ukrainische Wissenschaftler:innen und Studierenden sowie für kriegsbetroffene Personen. Gleichzeitig schließen wir uns den Empfehlungen von DAAD und HRK an, die ein Aussetzen von gemeinsamen sichtbaren Aktivitäten mit russischen und belarussischen Partnern vorgeben. Da russische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende nicht pauschal Verantwortung für den russischen Angriffskrieg in der Ukraine tragen, wollen wir die Wege nach Deutschland offenhalten, gerade auch für kritische russische Studierende und Forschende.

Immatrikulation geflüchteter ukrainischer Studierender
Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten prüft derzeit vereinfachte Verfahren zur Immatrikulation geflüchteter ukrainischer Studierender. Bis zur Klärung durch das WKM soll zur Beschleunigung der Verfahren der Weg über die Gasthörerschaft in NC/ÖNC-freie Studiengänge genutzt werden. Bei der Gasthörerschaft kann die Teilnahme an Prüfungen auf Antrag genehmigt werden. Wir bitten Sie, solche Anträge von kriegsbetroffenen Studierenden im Gasthörerstatus, wenn möglich, zu genehmigen.

Double Degree mit ITMO St. Petersburg
Das Abkommen wird aktuell ausgesetzt, d.h. es finden keine gemeinsamen Kurse im nächsten Semester sowie keine Begutachtungen der Masterarbeiten statt, solange es nicht zu Lasten der Studierenden geht. Nachholmöglichkeiten nach Beendigung des Krieges werden geprüft. 
 
Immatrikulation russischer und belorussischer Studierender 
Russische und belarussische Studierende (außerhalb strukturierter Programme) können weiterhin immatrikuliert werden.
 
Einstellung russischer und belarussischer Staatsbürger als wissenschaftliche oder administrative Mitarbeitende bzw. Stipendiat:innen an der UR 
Wenn Visa vorliegen, können russische und belarussische Staatsbürger als wissenschaftliche oder administrative Mitarbeitende an der UR selbstverständlich weiterhin eingestellt werden. Bestehende Stipendienverträge der Landesgraduiertenförderungen werden unverändert fortgesetzt.
 
Konferenzformate/ Dienstreisen 
Aus Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten der UR werden bis auf weiteres keine Dienstreisen nach Russland oder Belarus genehmigt. Russische oder belarussische Wissenschaftler sollen nicht zu Konferenzen eingeladen werden (u.a. auch wg. möglicher Repressalien in ihren Heimatländern). 
 
Gemeinsame Forschungsprojekte mit russischen und belarussischen Einrichtungen
Gemeinsame Forschungsprojekte mit russischen und belarussischen Universitäten, Hochschule, Forschungseinrichtungen und Industriepartnern ruhen bis auf weiteres.
 
Universitätspartnerschaften
Universitätspartnerschaften mit russischen und belarussischen Universitäten müssen leider momentan bis auf weiteres ruhen.

Aktuelle Informationen zu Unterstützungsangeboten der Universität und nützliche weiterführende Links finden Sie unter:

Internationales>Aus dem Ausland>Geflüchtete>Informationen für geflüchtete Ukrainer*innen

Prof. Dr. Meike Klettke
Prorektorin für Internationales, Gleichstellung und Vielfaltsmanagement 


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