Aufgrund der aktuellen Situation ist auch in der Personalverwaltung die zur Verfügung stehende Persoalkapazität stark eingeschränkt. Im Sinne aller, an der UR beschäftigten Kolleginnen und Kollegen, werden deshalb seit Mitte März nur die folgenden Verwaltungsleistungen bearbeitet:
- Beschäftigte in Pesonalfragen beraten,
- Weiterbeschäftigungen sowie Anstellungen sichern und Arbeitslosigkeit abwenden,
- Entgeltzahlung und damit den Krankenversicherungschutz absichern,
- Lebensereignissen, zum Beispiel Mutterschutz und Elternzeit, absichern,
- Haftungsrisiken, zum Beispiel in Projekten, absichern.
Es können nicht alle eingereichten Hilfskraftverträge bearbeitet werden, weil die vorhandene Personalkapazität für hoch priorisierte Verwaltungsleistungen aufgewandt werden muss. Die Dekane wurden am 13.3.2020 und am 19.3.2020 entsprechend informiert. Weiterhin wurde am 23.03.2020 in der Dekanerunde sowie am 25.03.2020 im Dienstleistungsportal informiert. Nicht bearbeitete Hilfskraftverträge haben wir an die Fakultäten zurückgegeben und um Priorisierung gebeten.
Die Fakultäten haben nun die Möglichkeit, Hilfskraftverträge neu einzureichen, die für die digitale Lehre zwingend erforderlich sind:
- Die Verträge müssen bis zum 09.04.2020 in der Personalverwaltung vorliegen.
- Die Verträge sollen eine möglichst hohe Stundenzahl umfassen, möglich sind bis zu 19 h/Woche oder 86 h/Monat.
- Die Verträge sollen eine möglichst lange Laufzeit haben, ideal sind sechs Monate oder länger.
- Die Laufzeit der Verträge kann am 20.04.2020 beginnen.
Wir bitten für dieses Vorgehen um Verständnis und arbeiten daran, den Engpass mittelfristig zu reduzieren.
Dr. Jan Tamm
Kanzler