Praktikumsangebote für UR-externe Personen

Jede Struktureinheit an der Universität Rostock kann Praktika für UR-externe Personen - Personen, die nicht als Studierende an der Universität Rostock eingeschrieben sind - anbieten, wenn sie dies möchte. Aufgrund der für die Universität Rostock geltenden Rechtsgrundlagen dürfen Praktikantinnen und Praktikanten an der Universität Rostock jedoch nur entgeltlos und nur im Rahmen von Pflichtpraktika beschäftigt werden. Sowohl freiwillige Praktika als auch vergütete Praktika dürfen an der Universität Rostock nicht angeboten werden.

Weitere Informationen zu den Formalitäten finden sich im Dienstleistungsportal unter Dienstleistungen > Dienstleistungen der ZUV > Thematisch > Personal > Praktika.

Sybille Hambach
Stabsstelle Organisationsentwicklung


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