Jede Organisationseinheit der UR kann Praktika für Schüler, Studierende und Auszubildende (auch Umschüler) anbieten, wenn sie dies möchte. Aufgrund der für die UR geltenden Rechtsgrundlagen dürfen Praktikant:innen jedoch nur entgeltlos und nur im Rahmen von Pflichtpraktika beschäftigt werden.
Aufgrund fehlender Personalkapazität in Verbindung mit einer noch ausstehenden Entscheidung des Rektorats zur Zuordnung der Prozessverantwortung für Praktika im wissenschaftsunterstützenden Bereich können wir aktuell keine Beratung zur Durchführung von Praktika anbieten und bitten dafür um Verständnis.
Alle relevanten Informationen finden Sie in der Prozessbeschreibung unter https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/serviceleistungen/zentrale-universitaetsverwaltung/suche-in-serviceleistungen/ppp-prozesse/detail/n/praktikum-ermoeglichen-140307/
Sybille Hambach
Servicezentrum Personal- und Organisationsentwicklung (S3)