Pflicht zur Meldung von Karenztagen

Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Beschäftigte jede Arbeitsunfähigkeit, auch einzelne Krankentage, sofort im Personalservice melden.
Das gilt auch für sogenannte Karenztage, also Tage an denen kein Arzt aufgesucht wurde. Auch diese Tage werden in die 6 wöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers eingerechnet. Diese Anordnung gilt für alle, das wissenschaftsunterstützende Personal genauso wie für Wissenschaftler und auch das professorale Personal.

Sie sind verpflichtet, sich bei jeder Arbeitsunfähigkeit unverzüglich sowohl bei Ihrem/Ihrer Fachvorgesetzten abzumelden, als auch Ihre Arbeitsunfähigkeit dem Personalservice anzuzeigen! Zuwiderhandlungen werden als schwerwiegende Dienst- und Arbeitspflichtverletzung gewertet und unverzüglich geahndet.

Ich bitte alle Fachvorgesetzten ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen noch einmal zu diesen Pflichten zu belehren. Sollten Sie Verstöße gegen die Meldepflicht tolerieren, verstoßen Sie ebenfalls gegen Dienst- und Arbeitspflichten. Zudem unterstützen Sie wegen der Fortzahlung des Entgeltes eine Vermögensschädigung des Arbeitgebers.

Alle Fragen zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit können Sie im Prozess "Arbeitsunfähigkeit melden" nachlesen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Personalsachbearbeiter/innen zur Verfügung.

Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice


Zurück zu allen Meldungen