Ich möchte Sie auf das erweiterte Rundschreiben zum Thema Überstunden, Mehrarbeit und Freizeitausgleich aufmerksam machen, welches am heutigen Tag im Dienstleistungsportal veröffentlicht wurde. Überstunden/Mehrarbeit sind grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Beschäftigte, die an der Gleitzeit teilnehmen, können Überstunden/Mehrarbeitsstunden in das Gleitzeitguthaben übertragen.
Weitere Informtionen entnehmen Sie dem personalrechtlichen Rundschreiben.
Christine Radtke
Referat Personalservice